Nachdem wir uns auf die Strategie die Ablehnung unseres Visums auf Anraten unseres Agenten nun nicht zu bekämpfen geeinigt haben, flog Brigitte am Donnerstag für einen Tag nach Sydney, Australien.
Sie sah sich ein bisschen „Downtown“ an, besuchte die Oper, die ja das jüngste Gebäude ist, dass zum UNESCO Weltkulturerbe erklärt wurde.
Spannend wurde es für uns Beide am Freitag. Zwar hat Brigitte unmittelbar nach Antrag auf ein NZeTA (elektronische Reisegenehmigung) dieses ausgestellt bekommen, aber das ist KEIN Visum. Der Immigrationsoffizier hätte sie also ablehnen können, weil sie schon ein Jahr(!) hier war und gerade mal einen Tag außer Landes weilte. Aber nach der Angabe „Ich habe ein Segelboot hier“ war die Sache erledigt und 3 Monate sind genehmigt.
Damit können wir leben, denn Brigitte kann sich nun um das Weitere kümmern derweilen ich mich in Österreich untersuchen lasse.
Grund der Ablehnung unseres leider gemeinsamen Visaantrages war ja ein Bedenken der Behörde, ob des Ergebnisses des Stress-EKGs. Das lasse ich jetzt in Österreich abklären und wenn alles wieder in Ordnung ist inklusive Befund auf Englisch reise ich zurück zu Brigitte und Alrisha.
In Hinkunft werden wir in Ländern wo wir ob der Aufenthaltsdauer ein Visum benötigen, den Antrag getrennt einbringen um so einer Situation zu entgehen. Wie man sich denken kann, war die Lage alles andere als angenehm. Man kann sich kaum ausmalen was im Schlimmsten Fall passiert. Ein Jahr Einreiseverbot? Schiff muss versteuert werden, da dann länger als zwei Jahre im Land?
Natürlich hätten wir das auch bekämpfen können, aber eine „Reconsideration“ nach Artikel 61 hebt das Ungültig werden des Interimvisums nicht auf. Nur die Deportation ist ausgeschlossen. Sollten wir aber den Einspruch verlieren, was nicht unwahrscheinlich wäre, denn mein Gesundheitszustand hat sich ja nicht verändert, wären wir danach „unlawful“ in Neuseeland und somit nach einer Ausreise nicht mehr einreiseberechtigt.
Auf dieses Abenteuer wollten wir uns nicht einlassen. Ich habe übrigens nach längerer Wartezeit ebenfalls ein NZeTA erhalten. Somit bin ich guter Dinge ebenfalls wieder einreisen zu dürfen, insbesonders mit einem neuen Befund.
So weit zur Lage. Wir danken allen, die uns über diverse Kanäle zugesprochen haben und die Daumen gedrückt hatten, dass wir aus dieser Kiste wieder herauskommen.
Also nicht nur das Wetter, der stürmische Wind, die Herausforderung der Navigation, das Ankern in gefährlichen Situationen machen dem Langzeitsegler das Leben schwer, sondern auch die Regulatorien und die Umsetzung dieser durch die Behörden.
Sollte so etwas nicht auch in die Ausbildung aufgenommen werden? Hmm? 😉